Die CDU-Fraktion beantragt, das Thema „neues Logo“ im Rahmen der nächsten Sitzungs-Tagesordnung nicht nur als Information, sondern als Entscheidungspunkt des Gesamtgremiums, mit entsprechedem Beschlussvorschlag zu behandeln.

Herrn Bürgermeister Funk,
Damen und Herren des Gemeinderats,

wir nehmen die Auseinandersetzung in der GR-Sitzung vom 11. Sept. 2018 zum
Anlass, folgenden Antrag zu stellen:

ANTRAG

Die CDU-Fraktion beantragt, das Thema „neues Logo“ im Rahmen der
nächsten Sitzungs-Tagesordnung nicht nur als Information, sondern als
Entscheidungspunkt des Gesamtgremiums, mit entsprechedem Beschlussvorschlag zu behandeln.

BEGRÜNDUNG

Das „neue Logo“ wurde bisher in einem willkürlich zusammengesetzten Kreis
diskutiert, der nach der Auffassung der CDU-Fraktion weder nach der
Gemeindordnung noch gem. unserer Hauptsatzung die erforderliche Zuständigkeit besitzt.

Die Begründung von Herrn Bürgermeister Funk, dass nicht das Hauptorgan der
Gemeinde, nämlich der Gemeinderat dafür zuständig ist, sondern dass das „neue Logo“ im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung abgewickelt werden kann entspricht nach unserer Auffassung nicht dem geltenden Recht.

Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die für die Gemeinde weder von grundsätzlicher Bedeutung sind, noch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Die grundsätzliche Bedeutung sahen wir darin, dass das Logo, so wie es verwendet werden soll, eine enorme Außenwirkung besitzt, da es auf Briefköpfen, Couverts, Schreibpapier, Flaggen usw. abgedruckt wird. Altbach wirbt damit für sich. Das Altbacher Wappen gerät dabei leider in den Hintergrund.

Die Entscheidung über ein Gemeindelogo gehört auch deshalb nicht zum laufenden Geschäft der Verwaltung, weil Logos nicht laufend erstellt werden. Ganz im Gegenteil: da ein Gemeindelogo erst durch lange Nutzung einen gewissen Erkennungseffekt für die Gemeinde bewirkt, ist es langlebig und wird deshalb nicht permanent verändert.
Nach dieser Betrachtung ist es deshalb nicht mehr erforderlich festzustellen, ob
dabei die Regelung hinsichtlich der Wertgrenze entsprechend der Hauptsatzung
überschritten ist oder nicht.
Im übrigen sind dem Gemeinderat die Kosten des „neuen Logos bis heute nicht
bekannt gegeben worden.

Bestehen aber Zweifel, ob eine Angelegenheit Geschäft der laufenden Verwaltung ist oder nicht, hat nach der Kommentarliteratur die zugunsten des Gemeinderats bestehende Zuständigkeitsvermutung Vorrang.

Helmut Maschler
(Fraktionsvorsitzender)

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